Nützliche Reiseinformationen
Dokumente und Zollbestimmungen

 

Reisedokumente

Für die Einreise nach Spanien genügt für Deutsche, Österreicher und Schweizer der Personalausweis oder Reisepass und für Kinder der Kinderausweis.

Gibraltar kann von EU-Bürgern ohne Reisedokumente besucht werden, doch empfiehlt es auf wenigstens den Personalausweis mitzuführen. Für Marokko wird der Reisepass benötigt.

Kfz- Papiere

Erforderlich sind der Führerschein und die Zulassungsbescheinigung Teil 1. Ausserdem wird empfohlen, die internationale Grüne Versicherungskarte mitzuführen und einen ausreichenden Versicherungsschutz (Vollkasko und Insassenunfall) abzuschliessen.

Krankenversicherung 

Die medizinische Versorgung wird mit der Europäischen Krankenversicherungskarte gewährleistet, doch empfiehlt sich weiterhin der Abschluss einer Reisekranken- und Rücktransportversicherung.

Geld / Kreditkarten

Die Kreditkartenakzeptanz in Spanien ist sehr hoch, doch beachten Sie bitte, dass beim Bezahlen ein Lichtbildausweis vorgelegt werden muss. Auch gibt es z.B. in vielen Supermärkten Mindestbeträge, sodass man immer etwas Bargeld mit sich führen sollte. Bei den Mietwagenstationen muss man eine Kreditkarte als Garantie vorlegen. An vielen Geldautomaten kann man gegen Gebühr rund um die Uhr Bargeld abheben.

Zollbestimmungen

Für die Mitnahme von Waren zum eigenen Verbrauch innerhalb der EU gelten folgende Richtlinien pro volljährige Person: 800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren, 1kg Rauchtabak, 10 Liter Spirituosen, 20 Liter Zwischenerzeugnisse, 90 Liter Wein (davon max. 60 Liter Schaumwein) und 110 Liter Bier. Weitere Infos unter www.zoll.de

Für die Einreise in die Schweiz gelten besondere Zollvorschriften. 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak, 2 Liter Spirituosen bis zu 15% und 1 Liter Spirituosen über 15% (für Personen ab 17 Jahren), andere waren bis zu einem Gesamtwert von 300 CHF. Infos unter www.ezv.admin.ch

Tiere

Die Kennzeichnung des Tieres (Mikrochip/Tätowierung) und eine gültige Tollwutimpfung (mind. 30 Tage, max. 12 Monate alt) müssen im EU-Heimtierausweis eingetragen sein. Gefährliche Hunde benötigen einen Maulkorb und müssen an der Leine geführt werden.

 

 

Alle Angaben ohne Gewähr.