Allgemeine Reisebedingungen

 

1. Abschluß des Reisevertrages

Mit seiner Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseunternehmen (RU) „Andalusien Rundreise“ den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann mündlich, fernmündlich oder schriftlich erfolgen. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch das RU zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form, sie erfolgt jedoch in der Regel durch die schriftliche Reisebestätigung.

 

2. Zahlung

a) Bei Gruppen- und Mietwagenreisen:

Nach Erhalt der Reisebestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig.

Die Zahlung des Restreisepreises ist 35 Tage vor Anreise zu leisten.

Werden über das RU Eintrittskarten für den Besuch der Alhambra in Granada bestellt , wird der hierfür anfallende Betrag mit der Anzahlung an an das RU bezahlt.

b) Bei kurzfristigen Buchungen (30 Tage vor Anreise) wird der vollständige Zahlungsbetrag des Reisepreises nach Erhalt der Reisebestätigung sofort fällig.

c) Bei Buchungen von geschlossenen und privaten Gruppen gelten besondere Zahlungsbedingungen

 

 

3. Leistungen

Der Umfang der Leistungen des RU ergibt sich aus dessen Leistungsbeschreibung und den Angaben im Reisevertrag.

Nebenabsprachen bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des RU.

Informations-, Orts- und Hotelprospekte haben nur einen unverbindlichen Informationscharakter.

 

4. Umbuchungen und Rücktritt des Kunden

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von seiner gebuchten Reise zurücktreten. Der Rücktritt wird mit Zugang der Erklärung beim RU wirksam. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann das RU Ersatz für seine Aufwendungen und Schadensersatz verlangen, und zwar als pauschale Entschädigung bei Rücktritt:

 

a) Bei Gruppenreisen:

– bis 60. Tag vor Reisebeginn: Bearbeitungsgebühr von € 40.00 p.P.

– bis 45. Tag vor Reisebeginn: 20% des Reisepreises

– bis 30. Tag vor Reisebeginn: 45% des Reisepreises

– bis 15. Tag vor Reisebeginn: 65% des Reisepreises

– bis 07. Tag vor Reisebeginn: 90% des Reisepreises

– ab dem 06.Tag vor Reisebeginn oder bei Nichtantritt der Reise: 100% des Reisepreises

 

b) Bei Mietwagenrundreisen:

– bis 15 Tage vor Reisebeginn: Kostenlos

– bis 2 Tage vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises

– ab 1 Tag vor Anreise oder bei Nichterscheinen: 100% des Reisepreises

c) Bei Buchungen von geschlossenen und privaten Gruppen gelten besondere Stornierungsbedingungen.

 

Sollen auf Wunsch des Kunden noch nach der Buchung der Reise Umbuchungen (Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts oder der Unterkunft) vorgenommen werden, kann Andalusien Rundreise eine Umbuchungsentschädigung von 40 Euro pro Person erheben. Ein rechtlicher Anspruch des Kunden auf Umbuchungen besteht nicht. Umbuchungen sind bei Gruppenreisen bis 60 Tage und bei Mietwagenreisen bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich. Umbuchungswünsche nach dieser Frist sind nur nach vorherigem Rücktritt vom Reisevertrag unter den vorgenannten Bedingungen und bei gleichzeitiger Neuanmeldung durch den Kunden möglich.

Der Kunde kann bis zum Reiseantritt verlangen, daß statt seiner ein Dritter an der Reise teilnimmt. Das RU kann den Personenwechsel ablehnen, wenn der Dritte den besonderen Erfordernissen der Reise nicht genügt oder ausländische Vorschriften entgegenstehen. Für die Umbuchung wird eine Bearbeitungsgebühr von 40 Euro pro Person erhoben. Der Kunde haftet gesamtschuldnerisch neben dem Dritten für die Verpflichtungen aus dem Reisevertrag.

 

5. Rücktritt oder Kündigung durch den RU:

Das RU kann vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten oder danach diesen kündigen,

a) ohne Einhaltung einer Frist

Wenn der Reisende die Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, daß die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Das RU behält in diesem Fall den Anspruch auf den Reisepreis; er muß jedoch den Wert der ersparten Aufwendung und die Vorteile anrechnen lassen, die er aus anderweitiger Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung oder aus Gutschriften der Leistungsträger erlangt.

b) bis vier Wochen vor Reisebeginn: Wenn die in der Reisebeschreibung oder Reisebestätigung erreichte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Sobald sich die Möglichkeit einer Nichtdurchführung der Reise abzeichnet, ist der Kunde davon zu unterrichten. Dem Kunden ist der gezahlte Reisepreis zurückzuerstatten.

C) bis vier Wochen vor Reisebeginn: Wenn das RU die Durchführung der Reise trotz Ausschöpfung aller Möglichkeiten nicht zuzumuten ist, weil für ihn angesichts der bei der Durchführung entstehenden Kosten die wirtschaftliche Opfergrenze , bezogen auf diese Reise, überschritten würde. Voraussetzung des Rücktritts ist weiter, daß das RU die zur Unwirtschaftlichkeit führenden Umstände nicht zu vertreten hat, daß er sie nachweist und daß er dem Kunden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet. Dem Kunden ist in diesem Falle der Reisepreis unverzüglich zu erstatten.

 

6. Leistungs- und Preisänderung

Änderung des Reisevertrages hinsichtlich einzelner Reiseleistungen sind nur zulässig, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Das RU hat den Kunden über etwaige Leistungsänderungen unverzüglich zu unterrichten. Er kann ihm eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

Liegt der Reisetermin später als vier Monate nach Vertragsschluß, so kann das RU den vereinbarten Reisepreis ändern, sofern sich die Kosten der Reise durch Erhöhung von Treibstoffkosten, Steuern, Gebühren, öffentliche Abgaben und Tarifen in einem bei Vertragsschluß nicht vorhersehbaren Umfang erhöhten.

 

7. Versicherungen

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktritts- und Reiseabbruchskosten-Versicherung bzw. den Abschluss eines Versicherungspaketes, welches eine Reiserücktrittskostenversicherung beinhaltet.

Ferner empfehlen wir bei allen Reisen den Abschluss einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit sowie einer Auslandskranken- und Gepäckversicherung.

 

8. Kündigung in Folge außergewöhnlicher Umstände

Wird die Reise in Folge einer bei Vertragsschluß nicht voraussehbaren höheren Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Kunde, als auch das RU kündigen.

Im Falle der Vertragskündigung kann das RU für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

 

9. Haftung des Reiseveranstalters 

Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:

1. die gewissenhafte Reisevorbereitung

2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger

3. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung

4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.

Ist ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt worden oder hat das RU lediglich für das Verschulden eines Leistungsträgers einzutreten, so ist eine Haftung auf den doppelten Reisepreis beschränkt.

Das RU haftet nicht für mangelhafte Leistungen, die in der Reisebeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen bezeichnet sind (z.B. Vermittlung des Besuchs von Veranstaltungen).

 

10. Verpflichtungen des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um eventuelle Schäden zu vermeiden oder zu vermindern. Er ist insbesondere verpflichtet, etwaige Beanstandungen unverzüglich dem RU selbst, dem betreffenden Leistungsträger oder der örtlichen Reiseleitung – soweit vorhanden bzw. vertraglich vereinbart – zur Kenntnis zu geben.

Die Kosten einer unverzüglichen telefonischen oder telegrafischen Unterrichtung des Büros des RU werden von diesem getragen. Unterläßt der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so verliert er seine Ansprüche auf Minderung.

Der Verlust oder die Beschädigung von Reisegepäck sind sofort dem Berförderungsunternehmen oder dem Reiseleiter – soweit vorhanden bzw. vertraglich vereinbart – anzuzeigen.

Wir empfehlen dringend vom Beförderungsunternehmen eine schriftliche Bestätigung der Schäden zu verlangen.

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Reiseleistungen hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Enddatum der Reise gegenüber dem RU geltend zu machen.

 

11. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich das RU bei den Leistungsträgern um eine Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen.

Dem Kunden wird empfohlen, zum Nachweis der Nichtinanspruchnahme von dem Leistungsträger eine schriftliche Bestätigung zu verlangen.

 

12. Paß-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften ist der Kunde selbst verantwortlich. Etwaige Nachteile aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften gehen zu seinen Lasten.

Hält der Kunde Einreisevorschriften eines Landes nicht ein oder wird ihm aufgrund eigenen Verschuldens ein Visum nicht rechtzeitig erteilt, so daß er deshalb an der Reise gehindert ist, kann das RU von dem Kunden entsprechende Gebühren verlangen.

 

13. Datenschutz

Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung und zur Kundenbetreuung erforderlich sind. Wir halten bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes ein.

 

14. Insolvenzversicherung

Dem spanischem Gesetz nach ist jedes Reiseunternehmen bei seiner Gründung verpflichtet, eine Insolvenzversicherung gegenüber Gläubigern, die ihren Anspruch im Falle eines Konkursverfahrens geltend machen, abzuschliessen. Das Reiseunternehmen muss über eine solche Absicherung verfügen, die von der Versicherungsanstalt CATALANA OCCIDENTE in Barcelona ausgestellt wird.  Unsere Versicherung mit der Policennummer N05167414Y ist auch bei der entsprechenden Tourismusbehörde (Consejeria de Turismo y Deporte de la Junta de Andalucia) hinterlegt.

 

15. Sonstiges

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Der Reiseveranstalter kann nur an seinem Sitz verklagt werden.

 

16. Reiseunternehmen

Andalusien Rundreise

Reserva de los Granados

Avenida Conde Rudi, 1 / Bloque 1, Apto 112

29602 Marbella, Spanien

Zulassungsnummer bei der Junta de Andalucía (CIAN): 296091-2

Umsatzsteuer-ID (CIF): B93149987

Tel: 0034 654 62 89 62

Bürozeiten: Mo-Fr 10:00 – 20:00 Uhr / Sa 10:00 – 14:00 Uhr

Email: info@andalusienrund-reise.de

Infos unter www.andalusienrund-reise.de